Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen, die neben den Vorsorgeaufwendungen vom Bruttogehalt abgezogen wird. Sie wird auch als Lohnsteuer bezeichnet. Während des Jahres zahlen Arbeitnehmer mit jeder Gehaltsabrechnung einen monatlichen Abschlag. Die Steuerklasse beeinflusst dabei nur die Höhe dieses Abschlags, nicht aber die endgültige Steuerlast. Erst mit der jährlichen Steuererklärung wird die Einkommensteuer exakt berechnet. Dann zeigt sich, ob zu viel gezahlt wurde (Erstattung) oder ob eine Nachzahlung fällig ist – ähnlich wie bei Strom- oder Nebenkostenvorauszahlungen.
Für die Berechnung der Einkommensteuer werden vom Bruttogehalt verschiedene Vorsorgeaufwendungen abgezogen, darunter Rentenversicherung, Pflegeversicherung und der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung zählt hierbei nicht zu den Vorsorgeaufwendungen. Zusätzlich werden jährlich der Werbungskostenpauschbetrag und die Sonderausgaben-Pauschale abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), auf dessen Basis die Steuer nach dem Einkommensteuertarif ermittelt wird.
Beispielrechnung 2025
Angaben: 3.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 2,5% Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Bundesland: Berlin
Bezeichnung | Rechnung | Anteil Arbeitnehmer | Notiz |
---|---|---|---|
Krankenversicherung | (14,6% + 2,5%) ⋅ 3.000 € / 2 | 256,50 € | Arbeitnehmer zahlt die Hälfte |
Ermäßigte Krankenversicherung | (14% + 2,5%) ⋅ 3.000 € / 2 | 247,50 € | Arbeitnehmer zahlt die Hälfte |
Pflegeversicherung | 3,6% ⋅ 3.000 € / 2 + 0,6% ⋅ 3.000 € | 72,00 € | Zuschlag von 0,6% weil kinderlos |
Rentenversicherung | 18,6% ⋅ 3.000 € / 2 | 279,00 € | Arbeitnehmer zahlt die Hälfte |
Arbeitslosenversicherung | 2,6% ⋅ 3.000 € / 2 | 39,00 € | Arbeitnehmer zahlt die Hälfte (nicht berücksichtigt) |
Zu versteuerndes monatliches Einkommen:
3.000 € − 247,50 € − 72,00 € − 279,00 € = 2.401,50 €
Jährlich zu versteuerndes Einkommen (zvE):
2.401,50 € ⋅ 12 − 1.230 € (Werbungskostenpauschale) − 36 € (Sonderausgaben-Pauschale) = 28.818 € − 1.266 € = 27.552,00 €
Berechnung der Einkommensteuer (2025)
Zu versteuerndes Einkommen in € | Rechnung | Kommentar |
---|---|---|
0 – 12.096 | 0 | Bis zum Grundfreibetrag (12.096 €) zahlt man keine Einkommensteuer |
12.097 – 17.443 | y = (zvE − 12.096) / 10.000 (932,30 ⋅ y + 1.400) ⋅ y | 1. Progressionszone |
17.444 – 68.480 | y = (zvE − 17.443) / 10.000 (176,64 ⋅ y + 2.397) ⋅ y + 1.015,13 | 2. Progressionszone |
68.481 – 277.825 | zvE ⋅ 0,42 − 10.911,92 | 1. obere Proportionalzone |
> 277.826 | zvE ⋅ 0,45 − 19.246,67 | 2. obere Proportionalzone |
Berechnung für unser Beispiel (zvE = 27.552,00 €):
y = (27.552 − 17.443) / 10.000 = 1,0109
(176,64 ⋅ y + 2.397) ⋅ y + 1.015,13
= (176,64 ⋅ 1,0109 + 2.397) ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= (178,57 + 2.397) ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= 2.575,57 ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= 2.603,64 + 1.015,13 = 3.618,77
Ergebnis: 3.618 € Einkommensteuer im Jahr
Monatliche Lohnsteuer: 3.618 € / 12 = 301,50 €
Die Zonen für das zu versteuernde Einkommen und die Rechengrößen wie der Grundfreibetrag oder verschiedene Multiplikatoren (z.B. 176,64 und 932,30) sowie Summanden wie 1.400, 1.015,13, -10.911,92 und -19.246,67 werden für jedes Jahr neu festgelegt und regelmäßig angepasst.
Würden diese Werte dauerhaft gleich bleiben, müsste auch die Kaufkraft unverändert bleiben und es dürfte keine Inflation geben – ein Szenario, das in der Realität kaum vorstellbar ist.