Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen, die neben den Vorsorgeaufwendungen vom Bruttogehalt abgezogen wird. Sie wird auch als Lohnsteuer bezeichnet. Während des Jahres zahlen Arbeitnehmer mit jeder Gehaltsabrechnung einen monatlichen Abschlag. Die Steuerklasse beeinflusst dabei nur die Höhe dieses Abschlags, nicht aber die endgültige Steuerlast. Erst mit der jährlichen Steuererklärung wird die Einkommensteuer exakt berechnet. Dann zeigt sich, ob zu viel gezahlt wurde (Erstattung) oder ob eine Nachzahlung fällig ist – ähnlich wie bei Strom- oder Nebenkostenvorauszahlungen.

Für die Berechnung der Einkommensteuer werden vom Bruttogehalt verschiedene Vorsorgeaufwendungen abgezogen, darunter Rentenversicherung, Pflegeversicherung und der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung zählt hierbei nicht zu den Vorsorgeaufwendungen. Zusätzlich werden jährlich der Werbungskostenpauschbetrag und die Sonderausgaben-Pauschale abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), auf dessen Basis die Steuer nach dem Einkommensteuertarif ermittelt wird.

Beispielrechnung 2025

Angaben: 3.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 2,5% Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Bundesland: Berlin

Bezeichnung Rechnung Anteil Arbeitnehmer Notiz
Krankenversicherung (14,6% + 2,5%) ⋅ 3.000 € / 2 256,50 € Arbeitnehmer zahlt die Hälfte
Ermäßigte Krankenversicherung (14% + 2,5%) ⋅ 3.000 € / 2 247,50 € Arbeitnehmer zahlt die Hälfte
Pflegeversicherung 3,6% ⋅ 3.000 € / 2 + 0,6% ⋅ 3.000 € 72,00 € Zuschlag von 0,6% weil kinderlos
Rentenversicherung 18,6% ⋅ 3.000 € / 2 279,00 € Arbeitnehmer zahlt die Hälfte
Arbeitslosenversicherung 2,6% ⋅ 3.000 € / 2 39,00 € Arbeitnehmer zahlt die Hälfte (nicht berücksichtigt)

Zu versteuerndes monatliches Einkommen:
3.000 € − 247,50 € − 72,00 € − 279,00 € = 2.401,50 €

Jährlich zu versteuerndes Einkommen (zvE):
2.401,50 € ⋅ 12 − 1.230 € (Werbungskostenpauschale) − 36 € (Sonderausgaben-Pauschale) = 28.818 € − 1.266 € = 27.552,00 €

Berechnung der Einkommensteuer (2025)
Zu versteuerndes Einkommen in € Rechnung Kommentar
0 – 12.096 0 Bis zum Grundfreibetrag (12.096 €) zahlt man keine Einkommensteuer
12.097 – 17.443 y = (zvE − 12.096) / 10.000 (932,30 ⋅ y + 1.400) ⋅ y 1. Progressionszone
17.444 – 68.480 y = (zvE − 17.443) / 10.000 (176,64 ⋅ y + 2.397) ⋅ y + 1.015,13 2. Progressionszone
68.481 – 277.825 zvE ⋅ 0,42 − 10.911,92 1. obere Proportionalzone
> 277.826 zvE ⋅ 0,45 − 19.246,67 2. obere Proportionalzone

Berechnung für unser Beispiel (zvE = 27.552,00 €):
y = (27.552 − 17.443) / 10.000 = 1,0109
(176,64 ⋅ y + 2.397) ⋅ y + 1.015,13
= (176,64 ⋅ 1,0109 + 2.397) ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= (178,57 + 2.397) ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= 2.575,57 ⋅ 1,0109 + 1.015,13
= 2.603,64 + 1.015,13 = 3.618,77
Ergebnis: 3.618 € Einkommensteuer im Jahr

Monatliche Lohnsteuer: 3.618 € / 12 = 301,50 €

Die Zonen für das zu versteuernde Einkommen und die Rechengrößen wie der Grundfreibetrag oder verschiedene Multiplikatoren (z.B. 176,64 und 932,30) sowie Summanden wie 1.400, 1.015,13, -10.911,92 und -19.246,67 werden für jedes Jahr neu festgelegt und regelmäßig angepasst.
Würden diese Werte dauerhaft gleich bleiben, müsste auch die Kaufkraft unverändert bleiben und es dürfte keine Inflation geben – ein Szenario, das in der Realität kaum vorstellbar ist.